Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzregeln
Speisen und Getränke, mit Ausnahme von Wasser, sind auf allen Plätzen ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlungen und Beschmutzung der Plätze durch Speisen und Getränke behält sich die Tennishalle Hersbruck GmbH vor, dem Verursacher die kompletten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Der ausgehängten Platzordnung ist Folge zu leisten.

Onlinebuchung
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren auf gebuchte Plätze bei Stornierungen.
Über die Buchungsplattform ist ein selbständiges Stornieren möglich. Die Tennishalle Hersbruck GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für die Funktionalität dieser externen Seiten. Grundsätzlich werden Buchungen welche mind. 24 Stunden vorher storniert werden mit dem Wert als Guthaben zurückvergütet und kann bei der nächsten Buchung genutzt werden.

Abonnements
Die Buchung  von Winterabonnements ist mit Zahlungseingang bestätigt und hat unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen zu erfolgen. Die Vergabe der Tennisplätze behält sich die Tennishallle Hersbruck GmbH ausdrücklich vor.
Für Abonnement-Stunden, die nicht abgespielt werden können und deren Freigabe mindestens 24 Stunden vor der Spielzeit mitgeteilt wird, kann gutgeschrieben werden. Eine Abonnement-Stunde darf max. zweimal storniert werden. Weitere Stornierungen müssen mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Die stornierten und somit gutgeschriebenen Stunden kann man bis zum Start der nächsten Saison abspielen. Danach verfallen diese Gutschriften. Eine Verrechnung der erteilten Gutstunden mit der Abonnement-Spielgebühr (etwa als Anzahlung) und eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Tennishalle Hersbruck GmbH, sowie ihr zugehöriges Personal aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen nötig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung ist Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner für den Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht
Hersbruck 01.10.2022